Regionales Inklusionskonzept für die Gemeinde Südbrookmerland 

                                                                                                         

1          Vorbemerkungen

2          Ziele des regionalen Inklusionskonzepts (RIK) für Südbrookmerland (SBL)

3          Die Sonderpädagogische Förderung im RIK

                                   3.1      Grundlagen
                        3.2      Die Umsetzung der Sonderpädagogischen Förderung
                        3.3      Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden
                        3.4     
Steuergruppe

4          Inhaltlicher und organisatorischer Bezugsrahmen

                        4.1      Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK arbeitenden Lehrkräfte

                        4.2      Pädagogische Arbeit

                                   4.2.1   Leitlinien

                                   4.2.2  Unterrichtsformen für die gemeinsame Erziehung
                   4.3      Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

5          Unterstützungssysteme

1          Vorbemerkungen

Durch die Ratifizierung der „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ und die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen hat sich die sonderpädagogische Förderung grundlegend verändert.

„Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.“ (§4 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz.)

„Es ist Aufgabe der Grundschule, sich abzeichnendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprachentwicklung sowie der sozialen emotionalen und körperlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler rechtzeitig entgegenzuwirken oder die Auswirkungen von Beeinträchtigungen und Behinderungen zu verringern.“ („Die Arbeit der Grundschule“ 01.08.20121)

Zum 01.08.2013 steigen alle Grundschulen im Rahmen der Inklusion  aufsteigend mit den 1. Klassen in die sonderpädagogische Grundversorgung ein. In Südbrookmerland sind dies:

GS Moordorf, GS Moorhusen, GS Tom Brook, GS Victorbur, GS Wiegboldsbur

Im SEK I Bereich steigt die HRS Südbrookmerland  (ggf. auch andere Schulen) aufsteigend mit Klasse 5 ein.


2          Ziele des regionalen Inklusionskonzepts für Südbrookmerland

Das regionale Inklusionskonzept für Südbrookmerland versucht den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Schulen zu verankern.

Der gemeinsame Unterricht verfolgt dabei folgende Ziele:

3          Die Sonderpädagogische Grundversorgung im RIK

3.1             Grundlagen


Die Grundschulklassen erhalten zur Unterstützung der Grundschullehrkräfte eine zusätzliche Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden pro Klasse durch eine Förderschullehrkraft. Der Einsatz der Förderschullehrkräfte kann sich dabei nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf beziehen, sondern ist durch Unterstützung bei Diagnostik, Erstellung von Förderplänen, Fördermaßnahmen und Beratung der Grundschullehrkräfte auch präventiv auf alle  SuS ausgerichtet.

In der SEK I werden pro Kind je nach Behinderung Rucksackstunden zugewiesen, z.B. im Förderschwerpunkt Lernen je SuS 3 Stunden. Ansonsten gelten die gleichen Grundsätze.

 

3.2             Die Umsetzung der Sonderpädagogischen Grundversorgung                  

 Zukünftig können alle Schülerinnen und Schüler in der wohnortnahen Grundschule  beschult werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit einem vermuteten oder festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen,  in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit Sprachbeeinträchtigungen sollen in der Grundschule von den Lehrkräften der Grundschule zusammen mit Förderschullehrkräften gefördert werden. Ab Klasse 5 können SuS mit Behinderungen auf Wunsch der Eltern grundsätzlich an jeder Schulform, einschließlich der Förderschule, gefördert werden.

3.3             Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden in der Grundschule


Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Förderschul-ehrerstunden pro Grundschulklasse. Bei Bedarf kann die Steuergruppe in einem Umfang von 20% der zur Verfügung stehenden Stunden Umverteilungen beschließen. (Problemschwerpunkte) Die Förderschule kann nicht mehr Stunden zur Verfügung stellen, als die eigene Unterrichtsversorgung zulässt. (Bei UV 80% kann auch nur 80% ins RIK fließen.)

 

3.4             Steuergruppe

 

Die Steuergruppe tagt mindestens zweimal jährlich und hat folgende Aufgaben:

 

-          inhaltlicher, fachlicher, schulübergreifender Austausch

-          Anregung und Organisation von Fortbildungsbedarfen

-          Weiterentwicklung des Konzeptes

 

 

 

Mitglieder

-          Schulleitungen der Schulen

-          Schulleitung der Förderschulen

-          Je 1 –2 Förderschullehrkräfte

-          Je 1 Grundschullehrkraft / Lehrkraft HRS

-          Fachberater für sonderpädagogische  Aufgaben

-         

bei Bedarf

 
Dezernent/in der Landesschulbehörde

-          Vertreter des Schulträgers

-          Personalratsvertreter der Schulen


4          Inhaltlicher und organisatorischer Bezugsrahmen

4.1      Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK arbeitenden Lehrkräfte

 

Förderschullehrerinnen/Förderschullehrer

Klassen- und Fachlehrkräfte

 

Grundsätze

 

  • Einsatz möglichst nur an einer (höchstens an zwei) Grundschulen.
  • Keine Pausenaufsicht
  • Kein Vertretungsunterricht
  • eigene Gestaltung des Stundenplans
  • eigenes Klassenbuch/Arbeitsberichte
  • arbeitet als Kooperationspartner/in im Team mit den Grundschullehrkräften

 

 

Inhaltliche Bedingungen

 

Unterricht:

  • bei Bedarf Unterstützung beim gemeinsamen Unterricht für alle SuS,
  • arbeitet primär auf der Grundlage von Förderplänen
  • im Unterricht können verschiedene Kooperationsformen eingesetzt werden 
  • Absprache/Einsatz spezieller Fördermaterialien

 

 

 

 

Regelmäßiger Austausch

 

Förderung:

  • Förderpläne
  • Fördermaterialien
  • innere/äußere Differenzierung

 

 

Diagnostik:

  • Eingangsdiagnostik
  • ständige begleitende Lernstandsdiagnose
  • Sonderpädagogische Fördergutachten

 

 

 

 

Beratung:

  • Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen)
  • schulische Institutionen
  • außerschulische Institutionen

 

 

Grundsätze

 

  • pädagogische Verantwortung für alle Kinder
  • auch bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bleibt die pädagogische Verantwortung
  • arbeitet als Kooperationspartner/in im Team mit der Förderschullehrkraft

 

 

 

Inhaltliche Bedingungen

 

Unterricht:

 

·         differenzierter Unterricht – Berücksichtigung individueller Förderplanung

o        Dokumentation der zusätzlichen Maßnahmen

o        Absprache/Einsatz spezieller Fördermaterialien

 

 

 

 

 

Regelmäßiger Austausch

 

Förderung:

  • Förderpläne
  • Fördermaterialien
  • innere/äußere Differenzierung

 

Individuelle Lernentwicklung:

·         Kontaktaufnahme mit Fachlehrerinnen, Hort,

Eltern, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen

·         Dokumentation von Lernentwicklung, Kontaktaufnahmen, Ergebnissen, Gesprächen

 

Diagnostik:

·         Erhebung von Informationen im Unterricht

(Lernstandsdiagnostik)

 

 

Beratung:

·            Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen)

·           Einladung zu pädagogischen Runden

 

 

 

 

4.2      Pädagogische Arbeit

 

Um ein ganzheitliches Förderangebot für jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine pädagogische Verbindung aller möglichen Fördermaßnahmen (s.o.) bestehen.

 

4.2.1         Leitlinien

 

·        Die Gesamtverantwortung für alle Kinder liegt bei den Klassen- und Fachlehrkräften Zusammenarbeit mit der Förderschullehrkraft.

o      Die Klassen- bzw. Fachlehrkraft ist zuständig für die Begleitung der Lernprozesse aller Kinder. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gibt es eine gemeinsame Verantwortung aller Lehrkräfte, einschließlich der Förderschullehrkräfte.

 

·        Gemeinsames Lernen soll in einem größtmöglichen Maß verwirklicht werden.

o      Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um alle Kinder in der Regelklasse zu unterrichten.

 

·        Vielfalt ist nicht nur normal, sie ist erwünscht.

o      Eine Schulklasse ist in der Regel ein Spiegelbild der „Normalität“ des Stadtteils. Jede Lerngruppe ist immer heterogen – im sozialen, kulturellen und kognitiven Bereich.

 

·        Jedes Kind ist anders und lernt anders.

o      Differenziertes Lernen soll Prinzip sein und auf dieser Grundlage werden die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens genutzt.

o      Jedes Kind nimmt im Rahmen seiner individuellen Lernvoraussetzungen an den Angeboten des Unterrichts teil.

 

·        Orientierung an den Stärken des Kindes, nicht an den Defiziten

o      Ziel ist es, ein positives Lernverhalten aufzubauen, Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln und dadurch ein gestärktes Selbstbild aufzubauen. Fehler dienen der Diagnose und bilden die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Förderplanes. Lernangebote entsprechen den individuellen Lernvoraussetzungen.

 

·        Fördern ist integrativer Bestandteil des Regelunterrichts.

o      Jedes Kind hat individuellen Unterstützungsbedarf. Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung.

 

·        Differenziertes Lernen verlangt eine differenzierte Leistungsbewertung.

o      Kinder üben sich darin, sich selbst einzuschätzen. Es muss individuelle Leistungsrückmeldungen geben. Langfristig sollte dies in den Leistungsbewertungen berücksichtigt werden.

 

 


4.2.2   Unterrichtsformen für die gemeinsame Erziehung

 

Grundannahmen:     

-          Lernen ist ein aktiver Prozess.

-          Lernen soll selbst verantwortet werden.

-          Lernen geschieht miteinander und voneinander.

 

Diese Grundannahmen finden ihre Entsprechung in offenen Formen des Unterrichts:

-          entdeckendes Lernen

-          Lernen an Stationen

-          Projekte

-          Freie Arbeit

-          Wochenplan/Tagesplan

-          Zeit für selbst gewählte Aktivitäten, selbst gesteuertes Lernen

-          Werkstattlernen

-          Forscherwerkstatt, Schreibwerkstatt, freie Lesezeit unter dem Leitsatz: Kinder differenzieren sich selbst

-          Tägliches Üben nach Wahl in dem Bereich, der für das einzelne Kind notwendig ist

-          Außerschulische Lernorte aufsuchen – Lernen und Leben verbinden.

 

 

4.2.3       Arbeitsformen in der Inklusion

 

            In der Inklusion ist Arbeit mit Meldebögen, Dokumentation der Lernentwicklung und Förderplänen unabdingbar, um die sonderpädagogische Unterstützung gezielt zum Kind zu bringen. Von einer Doppelbesetzung ist in der Regel abzusehen, da diese Unterrichtsform bei den geringen Stundenanteilen nicht zielführend sein kann.

Die Meldebögen werden sowohl von den Fach- und Klassenlehrern ausgefüllt, um den individuellen Unterstützungsbedarf für diesen Bereich möglichst genau zu beschreiben. Der Meldebogen beinhaltet eine konkrete Darstellung der Unterrichtssituation und bildet die Grundlage für die Klärung der Arbeitsaufträge im Rahmen der Umsetzung der Förderplanung. Die Förderpläne sollen übersichtlich, möglichst konkret und zeitnah im allgemeinen Unterricht mit den bereitgestellten Materialien abzuarbeiten sein. Sie sollen jeweils vor allen Ferien evaluiert werden.

Dokumentation der Lernentwicklung und Förderpläne sowie Meldebögen sollten an allen Schulen gleich gestaltet sein, um z.B. auch Schulwechsel zu erleichtern und bei Wechsel der Zuständigkeit Kontinuität zu sichern.

 

4.3      Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischen Unterstützung

Der Grund- (HRS/IGS/OS …) - schulleitung obliegen die Einleitung und die

Durchführung des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonder-

pädagogischer Unterstützung. Erst nach einer formalen Feststellung des Bedarfs an

sonderpädagogischer Unterstützung durch die Landesschulbehörde  kann ein Schüler

zieldifferent unterrichtet werden. Die zielgleiche Förderung erfolgt in der Zusammenarbeit der

Lehrkräfte ohne einen formalen Beschluss.

 

 

Einleitung des Verfahrens vor der Einschulung:

„Liegen hinreichende Hinweise vor, dass ein Kind voraussichtlich aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung trotz möglicher schulischer Fördermaßnahmen eine weitergehende sonderpädagogische Unterstützung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele notwendig ist?“

(vgl. Ablaufdiagramm vor Einschulung)

 

Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf werden bei der Klassenbildung doppelt gezählt.

 

 

Einleitung des Verfahrens während des Schulbesuchs:

Prüfung: „Wurden alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Haben diese Maßnahmen nicht dazu geführt, dass eine Schülerin oder ein Schüler den Anforderungen der Schule entsprechend erfolgreich lernen kann? Ist zu vermuten, dass aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung eine sonderpädagogische Unterstützung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele notwendig ist?“ (vgl. Ablaufdiagramm während des Schulbesuchs)

Schüler, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, werden zieldifferent unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, nach welchen curricularen Vorgaben der Schüler unterrichtet wurde.

Alle eingeleiteten Überprüfungen auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden von den Schulleitungen der Grundschulen an die Schulleitung des Förderzentrums gemeldet, damit die Gutachten in Kooperation der beteiligten Grundschul- und Förderschullehrkräfte erstellt werden können.

 

5          Unterstützungssysteme

Der Aufbau, aber auch die zukünftige Arbeit in diesen inklusiven Maßnahmen bedarf der Bereitstellung von begleitenden Strukturen, die sich aus der Entwicklung zum Förderzentrum ergeben.  

Das Förderzentrum bleibt Stammschule der inklusiv arbeitenden Förderschullehrkräfte. Dort werden unter anderem spezielle Materialien gelagert und regelmäßige Fachkonferenzen der Kolleginnen und Kollegen in der Grundversorgung durchgeführt. Dadurch soll ein regelmäßiger Austausch und eine gegenseitige Beratung der beteiligten Lehrkräfte institutionalisiert werden.                                                                              

Weiterhin sollen gemeinsame Fortbildungen der beteiligten   Lehrkräfte und Förderschullehrkräfte durchgeführt werden. Die Grundschulen werden mit grundlegenden, lehrgangsunabhängigen Fördermaterialien für die Arbeit in der Grundversorgung ausgestattet.                                                                                                   

Astrid Lindgren Schule

Bei Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung soll auf die Unterstützung durch die Astrid Lindgren Schule zurückgegriffen werden.

Mobile Dienste (Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung)
Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung werden nach Möglichkeit durch Mobile Dienste unterstützt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf.

V.i.S.d.P. Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule