Absentismuskonzept 

1.     Im Krankheits- oder sonstigem Verhinderungsfall ist die Schule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.

2.     Bei unentschuldigtem oder gehäuftem entschuldigten Fehlen nimmt die Klassenlehrerkraft Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und der SchülerIn auf und bespricht die Gründe hierfür und die Konsequenzen, die aus gehäuftem Fehlen erwachsen.

3.     Sollten trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Ansprachen durch die Klassenlehrerkraft weiterhin Schulpflichtverletzungen auftreten, werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung angeschrieben.
In diesem Brief werden sie auf ihre Pflichten als Erziehungsberechtigte hingewiesen.

4.     Sollte das erste Schreiben zu keiner Besserung führen, wird in einem zweiten Schreiben für jedes Fehlen grundsätzlich ein ärztliches Attest verlangt.
Zudem wird bei Wiederholung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bzw. die Vorstellung beim Gesundheitsamt angekündigt.

5.     Bei weiteren Fehlzeiten nimmt die Schule Kontakt zum Jugendamt auf.

6.     Bei Fortbestehen der Schulpflichtverletzung wird der Schulträger informiert und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beantragt.

V.i.S.d.P.Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule