Konzept zur Suchtprävention an der

Hinnerk Haidjer Förderschule Moordorf

 

1. Gesetzliche Vorgaben

Gemäß des JuSchG § 9 und 10 ist es Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet Tabakwaren und Alkohol zu erwerben oder zu konsumieren.

Zudem untersagt das Niedersächsische Nichtraucher Schutzgesetz in § 1 das Rauchen in Schulen und auf dem Schulgelände.

 

2. Präventive Maßnahmen

a)      frühzeitige Aufklärung im Biologieunterricht über gesundheitliche Risiken von Alkohol- und Tabakkonsum. Grundlegend ist dabei die Erkenntnis, dass je früher das Einstiegsalter in den Alkohol- und Tabakkonsum, um so schwerwiegender sind die gesundheitlichen Schädigungen und um so wahrscheinlicher ist die Entstehung einer Abhängigkeit. Zudem sind in einem früher Lebensalter die Ausstiegschancen besonders gut, da sich ein Konsummuster noch nicht verfestigt hat.

b)      Zusammenarbeit mit der Polizei

Im Rahmen der vorgegebenen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule arbeiten wir im Bereich der Prävention von Alkohol- und Tabakkonsum mit dem Jugendbeauftragten der Polizeiinspektion Aurich zusammen.

Der Jugendbeauftragte gestaltet den Unterricht mit und hängt Informations- und Demonstrationsmaterial in der Schule aus.

c)      Projekttage zur Gesundheitsförderung

Im Rahmen von Projektwochen werden in unregelmäßigen Abständen Themen zur Gesundheitsförderung bearbeitet. Diese klären über Risiken von falscher Ernährung, Übergewicht, ungesundem Freizeitverhalten, Tabak- , Alkohol und Drogenkonsum auf.

d)      Maßnahmen zur Entwicklung der Lebenskompetenzen

Die Förderung sozialer Fähig- und Fertigkeiten wie Nein-Sagen-Können, Stärkung des Selbstbewusstseins, Konfliktbewältigung etc., wirken sich nachweislich positiv auf das Rauchverhalten aus.

e)      Einbeziehung der Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

 

3. Disziplinarische Maßnahmen gegen das Rauchen auf dem Schulgelände

Disziplinarische Maßnahmen gegen den Alkoholkonsum auf dem Schulgelände wurden bisher noch nicht angewandt, da dieses Problem bisher nicht aufgetreten ist.

Die Einhaltung des Rauchverbotes auf dem Schulgelände wird in der Pause regelmäßig kontrolliert. Besonders die potentiellen Raucherecken werden verstärkt von Aufsichten aufgesucht.

Es gelten klare Konsequenzfolgen bei Nichtbeachtung der Regeln.

Bei Verstößen gilt der aktuell überarbeitete Maßnahmenkatalog sowie ein Brief an die Erziehungsberechtigten.

 

 

V.i.S.d.P.Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule