Regionales
Inklusionskonzept für die Gemeinde
Südbrookmerland
1
Vorbemerkungen
2
Ziele des regionalen
Inklusionskonzepts (RIK) für Südbrookmerland (SBL)
3
Die Sonderpädagogische Förderung im
RIK
3.1
Grundlagen
3.2
Die Umsetzung der Sonderpädagogischen
Förderung
3.3
Verfahren zur Verteilung der
Förderschullehrerstunden
3.4
Steuergruppe
4
Inhaltlicher und organisatorischer Bezugsrahmen
4.1
Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK
arbeitenden Lehrkräfte
4.2
Pädagogische Arbeit
4.2.1 Leitlinien
4.2.2 Unterrichtsformen
für die gemeinsame Erziehung
4.3 Durchführung
des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs
5
Unterstützungssysteme
Durch die
Ratifizierung der „Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“
und die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen hat
sich die sonderpädagogische
Förderung grundlegend verändert.
„Die
öffentlichen
Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und
Schülern einen barrierefreien und
gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.“
(§4 Abs. 1
Niedersächsisches Schulgesetz.)
„Es ist Aufgabe
der Grundschule, sich abzeichnendem Leistungsversagen und anderen
Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprachentwicklung sowie
der sozialen
emotionalen und körperlichen Entwicklung der
Schülerinnen und Schüler
rechtzeitig entgegenzuwirken oder die Auswirkungen von
Beeinträchtigungen und
Behinderungen zu verringern.“ („Die Arbeit der
Grundschule“ 01.08.20121)
Zum 01.08.2013
steigen alle Grundschulen im Rahmen der Inklusion
aufsteigend mit den 1. Klassen in die
sonderpädagogische Grundversorgung
ein. In Südbrookmerland sind dies:
GS Moordorf,
GS Moorhusen, GS Tom Brook, GS Victorbur,
GS Wiegboldsbur
Im SEK I Bereich
steigt die HRS Südbrookmerland
(ggf.
auch andere Schulen) aufsteigend mit Klasse 5 ein.
2
Ziele des regionalen
Inklusionskonzepts für Südbrookmerland
Das regionale
Inklusionskonzept für Südbrookmerland versucht den
gemeinsamen Unterricht von
Schülerinnen und Schülern mit und ohne
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
in den allgemeinen Schulen zu verankern.
Der gemeinsame
Unterricht verfolgt dabei
folgende Ziele:
3
Die Sonderpädagogische Grundversorgung
im RIK
3.1
Grundlagen
Die Grundschulklassen erhalten zur Unterstützung der
Grundschullehrkräfte eine
zusätzliche Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden
pro Klasse durch eine
Förderschullehrkraft. Der
Einsatz der Förderschullehrkräfte kann sich dabei
nicht nur auf die
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf beziehen, sondern ist durch
Unterstützung bei Diagnostik,
Erstellung von Förderplänen,
Fördermaßnahmen und Beratung der
Grundschullehrkräfte auch präventiv auf alle
SuS ausgerichtet.
In der SEK I
werden pro Kind je nach Behinderung Rucksackstunden zugewiesen, z.B. im
Förderschwerpunkt Lernen je SuS 3 Stunden. Ansonsten gelten
die gleichen
Grundsätze.
3.2
Die
Umsetzung der
Sonderpädagogischen Grundversorgung
Zukünftig
können alle Schülerinnen und Schüler in der
wohnortnahen Grundschule beschult
werden. Auch Schülerinnen und
Schüler mit einem vermuteten oder festgestellten
Unterstützungsbedarf im
Bereich Lernen, in
der emotionalen und
sozialen Entwicklung und mit Sprachbeeinträchtigungen sollen
in der Grundschule
von den Lehrkräften der Grundschule zusammen mit
Förderschullehrkräften
gefördert werden. Ab Klasse 5 können SuS mit
Behinderungen auf Wunsch der
Eltern grundsätzlich an jeder Schulform,
einschließlich der Förderschule,
gefördert werden.
3.3
Verfahren
zur Verteilung
der Förderschullehrerstunden in
der
Grundschule
Die
Zuweisung von
Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2
Förderschul-ehrerstunden
pro Grundschulklasse. Bei Bedarf kann die Steuergruppe in einem Umfang
von 20%
der zur Verfügung stehenden Stunden Umverteilungen
beschließen.
(Problemschwerpunkte) Die Förderschule kann nicht mehr Stunden
zur Verfügung
stellen, als die eigene Unterrichtsversorgung zulässt. (Bei UV
80% kann auch
nur 80% ins RIK fließen.)
3.4
Steuergruppe
Die
Steuergruppe tagt mindestens zweimal jährlich und hat folgende
Aufgaben:
-
inhaltlicher, fachlicher,
schulübergreifender Austausch
-
Anregung und Organisation von
Fortbildungsbedarfen
-
Weiterentwicklung des Konzeptes
Mitglieder
-
Schulleitungen der Schulen
-
Schulleitung der
Förderschulen
-
Je 1 –2
Förderschullehrkräfte
-
Je 1 Grundschullehrkraft /
Lehrkraft HRS
-
Fachberater
für sonderpädagogische
Aufgaben
-
bei Bedarf
Dezernent/in
der Landesschulbehörde
-
Vertreter des
Schulträgers
-
Personalratsvertreter der Schulen
4
Inhaltlicher und organisatorischer
Bezugsrahmen
4.1
Arbeitsplatzbeschreibung
der im RIK arbeitenden Lehrkräfte
Förderschullehrerinnen/Förderschullehrer |
Klassen- und
Fachlehrkräfte |
Grundsätze
Inhaltliche
Bedingungen Unterricht:
Regelmäßiger
Austausch Förderung:
Diagnostik:
Beratung:
|
Grundsätze
Inhaltliche
Bedingungen Unterricht: ·
differenzierter
Unterricht – Berücksichtigung individueller
Förderplanung o
Dokumentation
der zusätzlichen Maßnahmen o
Absprache/Einsatz
spezieller Fördermaterialien Regelmäßiger
Austausch Förderung:
Individuelle
Lernentwicklung: ·
Kontaktaufnahme
mit Fachlehrerinnen, Hort, Eltern,
Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen ·
Dokumentation
von Lernentwicklung, Kontaktaufnahmen, Ergebnissen, Gesprächen Diagnostik: ·
Erhebung von
Informationen im Unterricht (Lernstandsdiagnostik) Beratung: ·
Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen) ·
Einladung zu
pädagogischen Runden |
4.2
Pädagogische Arbeit
Um ein ganzheitliches
Förderangebot für
jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine
pädagogische Verbindung aller
möglichen Fördermaßnahmen (s.o.) bestehen.
4.2.1
Leitlinien
·
Die Gesamtverantwortung
für alle Kinder liegt bei den
Klassen- und Fachlehrkräften Zusammenarbeit mit der
Förderschullehrkraft.
o
Die Klassen- bzw.
Fachlehrkraft ist zuständig für die Begleitung der
Lernprozesse aller Kinder.
Für Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf gibt es eine gemeinsame
Verantwortung aller Lehrkräfte, einschließlich der
Förderschullehrkräfte.
·
Gemeinsames Lernen soll in einem
größtmöglichen Maß
verwirklicht werden.
o
Es sind alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, um alle Kinder in der
Regelklasse zu unterrichten.
·
Vielfalt ist nicht nur normal,
sie ist erwünscht.
o
Eine Schulklasse ist in
der Regel ein Spiegelbild der „Normalität“
des Stadtteils. Jede Lerngruppe ist
immer heterogen – im sozialen, kulturellen und kognitiven
Bereich.
·
Jedes Kind ist anders und lernt
anders.
o
Differenziertes Lernen
soll Prinzip sein und auf dieser Grundlage werden die
Möglichkeiten gemeinsamen
Lernens genutzt.
o
Jedes Kind nimmt im Rahmen
seiner individuellen
Lernvoraussetzungen an den Angeboten des Unterrichts teil.
·
Orientierung an den
Stärken des Kindes, nicht an den
Defiziten
o
Ziel ist es, ein
positives Lernverhalten aufzubauen, Zutrauen in die eigene
Leistungsfähigkeit
zu entwickeln und dadurch ein gestärktes Selbstbild
aufzubauen. Fehler dienen
der Diagnose und bilden die Grundlage für die Erstellung eines
individuellen
Förderplanes. Lernangebote entsprechen den individuellen
Lernvoraussetzungen.
·
Fördern ist
integrativer Bestandteil des Regelunterrichts.
o
Jedes Kind hat
individuellen Unterstützungsbedarf. Jedes Kind hat Anspruch
auf Förderung.
·
Differenziertes Lernen verlangt
eine differenzierte
Leistungsbewertung.
o
Kinder üben sich darin,
sich selbst einzuschätzen. Es muss individuelle
Leistungsrückmeldungen geben.
Langfristig sollte dies in den Leistungsbewertungen
berücksichtigt werden.
4.2.2
Unterrichtsformen für die gemeinsame
Erziehung
Grundannahmen:
-
Lernen ist ein aktiver
Prozess.
-
Lernen soll selbst verantwortet
werden.
-
Lernen geschieht miteinander und
voneinander.
Diese Grundannahmen
finden ihre Entsprechung in offenen Formen des Unterrichts:
-
entdeckendes Lernen
-
Lernen an Stationen
-
Projekte
-
Freie Arbeit
-
Wochenplan/Tagesplan
-
Zeit für selbst
gewählte
Aktivitäten, selbst gesteuertes Lernen
-
Werkstattlernen
-
Forscherwerkstatt,
Schreibwerkstatt,
freie Lesezeit unter dem Leitsatz: Kinder differenzieren sich selbst
-
Tägliches Üben
nach Wahl
in dem Bereich, der für das einzelne Kind notwendig ist
-
Außerschulische Lernorte
aufsuchen – Lernen und Leben verbinden.
4.2.3
Arbeitsformen
in der Inklusion
In der Inklusion ist Arbeit mit Meldebögen,
Dokumentation
der Lernentwicklung und Förderplänen unabdingbar, um
die sonderpädagogische
Unterstützung gezielt zum Kind zu bringen. Von einer
Doppelbesetzung ist in der
Regel abzusehen, da diese Unterrichtsform bei den geringen
Stundenanteilen
nicht zielführend sein kann.
Die Meldebögen werden
sowohl von den Fach- und
Klassenlehrern ausgefüllt, um den individuellen
Unterstützungsbedarf für diesen
Bereich möglichst genau zu beschreiben. Der Meldebogen
beinhaltet eine konkrete
Darstellung der Unterrichtssituation und bildet die Grundlage
für die Klärung
der Arbeitsaufträge im Rahmen der Umsetzung der
Förderplanung. Die Förderpläne
sollen übersichtlich, möglichst konkret und zeitnah
im allgemeinen Unterricht
mit den bereitgestellten Materialien abzuarbeiten sein. Sie sollen
jeweils vor
allen Ferien evaluiert werden.
Dokumentation der
Lernentwicklung und Förderpläne
sowie Meldebögen sollten an allen Schulen gleich gestaltet
sein, um z.B. auch
Schulwechsel zu erleichtern und bei Wechsel der Zuständigkeit
Kontinuität zu
sichern.
4.3 Feststellung
des Bedarfs an
sonderpädagogischen Unterstützung
Der Grund-
(HRS/IGS/OS …) - schulleitung obliegen die Einleitung und
die
Durchführung
des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonder-
pädagogischer
Unterstützung. Erst nach einer formalen Feststellung des
Bedarfs an
sonderpädagogischer
Unterstützung durch die Landesschulbehörde
kann ein Schüler
zieldifferent
unterrichtet werden. Die zielgleiche Förderung erfolgt in der
Zusammenarbeit
der
Lehrkräfte
ohne einen formalen Beschluss.
Einleitung des
Verfahrens vor der Einschulung:
„Liegen
hinreichende Hinweise vor, dass ein Kind voraussichtlich aufgrund einer
Behinderung oder drohenden Behinderung trotz möglicher
schulischer
Fördermaßnahmen eine weitergehende
sonderpädagogische Unterstützung im Hinblick
auf das Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele
notwendig
ist?“
(vgl.
Ablaufdiagramm vor Einschulung)
Kinder mit einem festgestellten
Förderbedarf
werden bei der Klassenbildung doppelt gezählt.
Einleitung
des Verfahrens während des Schulbesuchs:
Prüfung: „Wurden alle
schulischen
Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Haben
diese Maßnahmen nicht dazu geführt,
dass eine Schülerin oder ein Schüler den
Anforderungen der Schule entsprechend
erfolgreich lernen kann? Ist zu vermuten, dass aufgrund einer
Behinderung oder
drohenden Behinderung eine sonderpädagogische
Unterstützung im Hinblick auf das
Erreichen der Bildungsziele oder individueller Bildungsziele notwendig
ist?“
(vgl. Ablaufdiagramm während des Schulbesuchs)
Schüler, bei
denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
festgestellt wurde,
werden zieldifferent unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. Aus dem Zeugnis muss
hervorgehen,
nach welchen curricularen Vorgaben der Schüler unterrichtet
wurde.
Alle eingeleiteten
Überprüfungen auf
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden von
den Schulleitungen der
Grundschulen an die Schulleitung des Förderzentrums gemeldet,
damit die
Gutachten in Kooperation der beteiligten Grundschul- und
Förderschullehrkräfte
erstellt werden können.
Der Aufbau, aber auch die
zukünftige Arbeit in diesen inklusiven
Maßnahmen bedarf der Bereitstellung von begleitenden
Strukturen, die sich aus
der Entwicklung zum Förderzentrum ergeben.
Das Förderzentrum
bleibt Stammschule der inklusiv arbeitenden
Förderschullehrkräfte. Dort werden unter anderem
spezielle Materialien gelagert
und regelmäßige Fachkonferenzen der Kolleginnen und
Kollegen in der
Grundversorgung durchgeführt. Dadurch soll ein
regelmäßiger Austausch und eine
gegenseitige Beratung der beteiligten Lehrkräfte
institutionalisiert
werden.
Weiterhin sollen gemeinsame
Fortbildungen der beteiligten
Lehrkräfte und
Förderschullehrkräfte
durchgeführt werden. Die Grundschulen werden mit
grundlegenden,
lehrgangsunabhängigen Fördermaterialien für
die Arbeit in der Grundversorgung
ausgestattet.
Astrid Lindgren Schule
Bei
Schülerinnen
und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bereich
geistige Entwicklung soll auf
die Unterstützung durch die Astrid Lindgren Schule
zurückgegriffen werden.
Mobile
Dienste
(Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung)
Schülerinnen
und Schüler mit einem
Unterstützungsbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und
geistige
Entwicklung werden nach Möglichkeit durch Mobile Dienste
unterstützt.
Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden
Qualifikation suchen die Kinder
und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf.
V.i.S.d.P. Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule