1.
Im
Krankheits- oder sonstigem Verhinderungsfall ist die Schule unverzüglich
telefonisch zu benachrichtigen.
2.
Bei
unentschuldigtem oder gehäuftem entschuldigten Fehlen nimmt die
Klassenlehrerkraft Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und der SchülerIn auf
und bespricht die Gründe hierfür und die Konsequenzen, die aus gehäuftem
Fehlen erwachsen.
3.
Sollten
trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Ansprachen durch die
Klassenlehrerkraft weiterhin Schulpflichtverletzungen auftreten, werden die
Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung angeschrieben.
In diesem Brief werden sie auf ihre Pflichten als Erziehungsberechtigte
hingewiesen.
4.
Sollte
das erste Schreiben zu keiner Besserung führen, wird in einem zweiten Schreiben
für jedes Fehlen grundsätzlich ein ärztliches Attest verlangt.
Zudem wird bei Wiederholung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bzw. die
Vorstellung beim Gesundheitsamt angekündigt.
5.
Bei
weiteren Fehlzeiten nimmt die Schule Kontakt zum Jugendamt auf.
6. Bei Fortbestehen der Schulpflichtverletzung wird der Schulträger informiert und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beantragt.
V.i.S.d.P.Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule