Hinnerk Haidjer Schule Moordorf

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Konzept

 

Übersicht der Maßnahmen, Aufgabenverteilung

 

Gebäude

 

Sicherheit überprüfen

Zuständig:    Landkreis Aurich

Termin(e):    laufend

Zuständig:    Schulleitung / Hausmeister

Termin(e):    laufend

 

Brandschutz

 

Evakuierungsübung

Zuständig:    Schulleitung

Termin(e):    2 x jährlich, vor Herbstferien und nach Osterferien

 

Fluchtwege prüfen

Zuständig:    Landkreis Aurich 

Termin(e):    laufend  

Zuständig:            Schulleitung / Hausmeister

Termin(e):            laufend

 

Feuerlöscher prüfen

Zuständig:    vom Landkreis Aurich beauftragte Firma

Termin(e):    jährlich

 

Elektrische Geräte überprüfen

Zuständig:   vom Landkreis Aurich beauftragte Firma

Termin(e):    jährlich

 

Fahrstuhl

Zuständig:    vom Landkreis Aurich beauftragte Firma           

Termin(e):    4 x jährlich

                     

Außenbereich

 

Spielplatz prüfen

Zuständig:            Beauftragter des Landkreises

Termin(e):    monatlich

Zuständig:    Hausmeister

Termin(e):    tägliche Sichtkontrolle

                    

Außenbereich prüfen

Zuständig:    Hausmeister

Termin(e):    tägliche Sichtkontrolle

 

Winterdienst durchführen

Zuständig:    Landkreis / Hausmeister

 

Sportstätten

 

Sportgeräte überprüfen

Zuständig:    vom Landkreis beauftragte Firma

Termin(e):    1 x jährlich 

Zuständig:    Fachlehrer Turnhalle

Termin(e):    laufend

 

Fachräume

 

Werkraum -  Physikraum - Sicherheit überprüfen

Zuständig:    Fachlehrer

Termin(e):    laufend im Rahmen seiner Arbeit in diesen Räumen

 

Kunst-, Textil- und Hauswirtschaft - Sicherheit überprüfen

Zuständig:            die dort Unterrichtenden überprüfen im Rahmen ihrer Arbeit diese Räume

 

Schüler belehren in den Fachräumen

Zuständig:    Fachlehrer(in)

Termin(e):    1 x Jährlich und bei Bedarf

 

 

1. Hilfe

 

1. Hilfe Kästen prüfen und ergänzen (2 x jährlich)

Zuständig:    von der Schulleitung beauftragte Kollegen   

 

1. Hilfe Lehrerfortbildung

Zuständig:    Schulleitung   

Termin(e):    alle drei bis vier Jahre

 

 

Infektionsschutzgesetz § 35 - ansteckende Krankheiten

 

Kollegium: Belehrung und Kenntnisnahme bestätigen lassen

Zuständig:    Schulleitung

Termin(e):    jährlich

 

Neueinstellungen: Belehrung und Kenntnisnahme bestätigen lassen

Zuständig:    Schulleitung

Termin(e):    bei Bedarf

 

Infektionsschutzgesetz § 34 - ansteckende Krankheiten

 

Eltern neuer Schüler: Belehrung

Zuständig:            Schulleitung

Termin(e):            bei Bedarf

 

Infektionsschutzgesetz § 43 - Umgang mit Lebensmitteln       

 

Kollegium: Belehrung

Zuständig:     erstmalig Gesundheitsamt

Zuständig:     dann Schulleitung

Termin(e):     jährlich

 

Schüler: Betriebspraktikum, Belehrung

Zuständig:    Gesundheitsamt

Termin(e):    bei Bedarf

 

Hygiene

 

Toiletten Ausstattung und Sauberkeit prüfen

Zuständig:    Hausmeister und Reinigungskräfte

Termin(e):    laufend

 

Klassenräume - Ausstattung und Sauberkeit prüfen

Zuständig:    Reinigungskräfte / Klassenlehrkraft

Termin(e):    laufend

Zuständig:    die dort Unterrichtenden im Rahmen ihrer Arbeit          

Termin(e):    laufend

 

Lehrküche - Ausstattung und Sauberkeit prüfen

Zuständig:    Reinigungskräfte / Fachlehrkräfte

Termin(e):    laufend

Zuständig:    die dort Unterrichtenden im Rahmen ihrer Arbeit          

Termin(e):    laufend

 

 

 

Neben dieser Aufgabenverteilung gilt für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz folgendes:

 

 

  1. Im Rahmen einer Dienstbesprechung werden zweimal jährlich nach den Evakuierungsübungen relevante Fragen und Themen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes besprochen.

 

  1. Die Fachräume werden von den dort Unterrichtenden im Rahmen ihrer Arbeit überprüft.

 

  1. Für die Überprüfung und Ergänzung der 1. Hilfe-Schränke werden Kollegen beauftragt.

 

  1. Einmal jährlich wird das Kollegium von der Schulleitung über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz an der Schule informiert. Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche:

 

 

            - Aufsichtspflicht

            - Aufsichtspflicht an Bushaltestellen

            - Vorsichtsmaßnahmen beim Schwimmunterricht

           - Infektionsschutzgesetz § 34 - ansteckende Krankheiten

           - Infektionsschutzgesetz § 43 - Umgang mit Lebensmitteln         

            - Sicherheit in den Fachräumen und in der Turnhalle

            - Nutzung der Fahrstühle

- Alarmplan

 

 

Ansprechpartner:

 

-          Gebäude, Brandschutz, Außenbereich: Frau Redenius, Landkreis Aurich, Technisches Gebäudemanagement, Tel. 162313

-          Spielplatz: Herr Schulte , Landkreis Aurich, Tel. 0176/16000223

-          Feuerwehr Victorbur, Herr Schröder, Tel. 04942/4730 und Herrn Hansen, Tel. 04943/7043

-          Sicherheitsbeauftragter der Landesschulbehörde: Uwe Carstens, HRS Großheide, Tel. 04936/914083 (Schule)

-          Gesundheitsamt des Landkreises: Tel. 935-0

-          Fahrstuhl: Firma Osma, Herr Mönnich, Tel. 8171

 

 

Erlasse:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)
RdErl. d. MK v. 12.5.2004 202-40 180/1-1 (Nds.MBl. Nr.18/2004 S.392; SVBl. 8/2004 S.354) - VORIS 81600

Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen
RdErl. d. MK v. 28.7.2008 - 23.5-40 183/2 (Nds.MBl. Nr.31/2008 S.847; SVBl. 10/2008 S.337) - VORIS 22410 -

 

Grundsätze zum Schulsport
RdErl. d. MK v. 1.1.2005 - 23.6 - 52 100/1 (SVBl. 1/2005 S.14) - VORIS 22410

Aufsicht an Schulbushaltestellen und Aufsicht über Schüler im Bereich der Schule
(Erl. vorn 5.August 1980-2075-31604/2- SVBI. S.307/1980)

Infektionsschutzgesetz

 

 

V.i.S.d.P.Die Schulleitung der Hinnerk Haidjer Schule